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Winterdienst

Winterdienst, bevor es glatt wird.

Als Eigentümer oder Vermieter haben Sie eine Räum- und Streupflicht. Wir übernehmen den Winterdienst für Gehwege, Einfahrten und Grundstücke – zuverlässig, wenn Schnee und Eis kommen.

  • Eigenes TeamKeine Subunternehmer
  • HaftpflichtversichertSorgfältig & zuverlässig
  • Feste AnsprechpartnerKlare Absprachen
  • Faire FestpreiseAngebot meist in 24 h

Unser Räum- und Streudienst

Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen, damit Bewohner, Kunden und Passanten sicher unterwegs sind.

  • Gehwege vor dem Grundstück
  • Hauszugänge und Einfahrten
  • Parkplätze und Höfe
  • Zugänge zu Mülltonnen
  • Streuen bei Glätte

Räumpflicht abgeben

Die Räum- und Streupflicht regelt jede Gemeinde in ihrer Satzung. Mit einem Winterdienst-Vertrag sorgen Sie dafür, dass die Flächen auch dann geräumt werden, wenn Sie selbst nicht da sind.

Fragen & Antworten

Fragen zur Winterdienst

Wann sollte ich den Winterdienst buchen?

Am besten vor Beginn der Saison, also im Herbst. So planen wir Ihr Objekt fest ein, bevor der erste Schnee fällt.

Welche Flächen übernehmen Sie?

Gehwege, Hauszugänge, Einfahrten, Parkplätze und Höfe. Was genau geräumt wird, legen wir vorher gemeinsam fest.

Gilt die Räumpflicht auch für Vermieter?

Eigentümer sind in der Regel verkehrssicherungspflichtig und können die Pflicht an Mieter oder einen Dienstleister übertragen. Die Details regelt die Satzung Ihrer Gemeinde.

Bereit für echte Sauberkeit?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten ein transparentes Festpreis-Angebot – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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